ARTe Ausstellerausweis

Grundsätzlich erhalten auf ARTe Veranstaltungen ausstellende Galerien und Künstler personalisierte Ausstellerausweise, die während des gesamten Veranstaltung sichtbar zu tragen sind. Daneben stehen nicht personalisierte Helfer- (für Auf- und Abbau) und Besucherausweise zur Verfügung. Auch wenn diese nicht personalisiert sind, tragen sie für eine eindeutige Zuordnung die Standnummer des Ausstellers.

Ausweise für Auf- und Abbau berechtigen Zugang zu dem Veranstaltungsgelände während der Auf- und Abbauzeiten (einschließlich jeweils überlappend eine Stunde am Beginn und Ende der Veranstaltung). Für jeden Aussteller sind 2 Auf- und Abbauausweise kostenfrei.

Erfolgt keine Angabe des Ausstellers bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung, werden keine Auf- und Abbauausweise ausgestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Regeln für Ausstellerausweise findet sich hier: Ausstellerausweise ARTe Veranstaltungen.

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